E-Rechnungen

Seit 01.01.2025 gilt grundsätzlich für Unternehmer bei B2B-Geschäften die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung.

Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§14 Abs. 1 S.3 UStG).