Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung wurde mit Wirkung zum 01.01.2025, dahingehend angepasst, dass für die grundsätzliche Anwendung der Kleinunternehmerregelung die Umsätze im Vorjahr nicht 25.000 Euro nicht überschritten haben dürfen und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreiten dürfen.

Daneben sind seit dem selben Stichtag neue Kleinunternehmerregelungen für Umsätze in anderen EU-Mitgliedsstaaten zu beachten.